Bußgeldverfahren – Hilfe holen?

Bei einem Bußgeldbescheid unterlaufen den Behörden oftmals Fehler. So enthalten diese formale Fehler oder die vorliegenden Beweismittel sind ungenügend. Besonders bei Verkehrsordnungswidrigkeiten fallen ungenaue Messmethoden und eine unzureichende Qualität der Beweisbilder regelmäßig auf. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, im Bußgeldverfahren ein Widerspruch einzulegen. Wenn Sie gegen einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, erfolgt ein zweite Überprüfung Ihres Bußgeldbescheids – dies kann gegebenenfalls auch vor Gericht stattfinden.

Der richtige Zeitpunkt für einen Widerspruch

Um bei einem Bußgeldbescheid einen Widerspruch einzulegen, muss die Einspruchsfrist von zwei Wochen eingehalten werden. Dies bedeutet folglich, dass Sie den Einspruch innerhalb von 14 Tagen zu der zuständigen Behörde schicken müssen. Die Adresse der zuständigen Behörde finden Sie in der Rechtsmittelbelehrung. Diese ist dem Bußgeldbescheid beigefügt. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Bußgeldbescheid per Einschreiben verschickt wird. Auf diese Weise haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Widerspruch auch ankommt.

Hilfe einholen von einem Anwalt

Um sich einen professionellen Rat einzuholen, kann der Ganz zu einem Fachanwalt der wichtige Weg sein. Hierbei sollten Sie sich an einen Anwalt im Verkehrsrecht werden. Dieser wird als erste eine Akteneinsicht anfordern. Auf diese Weise kann der Anwalt Ihren Fall umfassend bearbeiten. Weiterhin benötigt der Anwalt Informationen von Ihnen und eine anwaltliche Vollmacht. Nur so kann er in Ihrem Namen handeln. Zusätzlich sollte dem Anwalt eine Kopie des Bußgeldbescheids ausgehändigt werden. Im weiteren Prozess, wird Ihnen der Anwalt hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Widerspruchs informieren. Erst danach wird der Anwalt mit Ihrer Absprache einen Widerspruch einheben. Weiterhin wird Ihnen der Anwalt den anfallenden Aufwand mit der zuständigen Stelle abnehmen.